FAQ
1.Wie bekomme ich ein Angebot?
Selbstverständlich stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, um schriftliche Angebote für die Übersetzung Ihrer Unterlagen zu erstellen. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Dokumente einfach per
E-Mail zu.
Allerdings möchte ich ausdrücklich darum bitten, dass Sie mir keine Originaldokumente auf dem Postweg zur Angebotseinholung zusenden. In diesem Fall übernehme ich keine Verantwortung für die zugesandten Originale, da sie außerhalb meines Einflussbereichs liegen.
Sollten Sie mit meinem Angebot nicht einverstanden sein, würden Ihnen die Kosten für die Rücksendung der Unterlagen in Rechnung gestellt werden.
2.Wie lange muss ich auf das Angebot warten?
Normalerweise erhalten Sie innerhalb weniger Stunden während der Geschäftszeiten (werktags zwischen 9 und 19 Uhr) ein Angebot von mir.
Falls ich aus technischen Gründen nicht erreichbar sein sollte, erhalten Sie umgehend eine automatische Benachrichtigung.
3.Erfolgt die Abrechnung nach der Textmenge im Quelltext oder im Zieltext?
Die Abrechnung meiner Übersetzungen erfolgt nach dem angloamerikanischen Modell, also auf Grundlage des Quelltexts. Dadurch erhält der Kunde bereits im Voraus eine klare Vorstellung von den anfallenden Kosten und erfährt die genauen Beträge nicht erst nachträglich.
Rechtlich betrachtet befinden sich somit alle Beteiligten eines Auftrags auf der sicheren Seite.
4.Bieten Sie Übersetzungen nach EN ISO 17100 an?
Die Norm DIN EN ISO 17100 ist die aktuelle Übersetzernorm. Sie definiert, wie die Qualitätssicherung bei Übersetzungen idealerweise erfolgen muss. Diese Norm legt zwar optimale und strenge Qualitätssicherungsmaßnahmen fest, berücksichtigt jedoch nicht die Realität des wirtschaftlichen Alltags.
Auch wenn ein größeres Übersetzungsprojekt als Eilservice geliefert werden muss, muss die gleiche Qualität mit den verfügbaren Ressourcen erstellt werden.
Durch effiziente organisatorische Maßnahmen und umfangreiche Erfahrung kann in solchen Situationen das im Übersetzungsbereich vorgeschriebene "Vier-Augen-Prinzip" so angepasst werden, dass die Qualität der Übersetzung nicht beeinträchtigt wird.
Ich halte das Muttersprachler-Prinzip stets ein, ich arbeite nur mit Fachübersetzern zusammen und prüfe die fertigen Übersetzungen auf Richtigkeit, Rechtschreibung und Vollständigkeit. Meine Qualitätskontrolle geht über die Standards der Übersetzernorm hinaus. Ich verfüge über ein System, das die Terminologie verwaltet.
Innerhalb dieses Systems führe ich regelmäßige Recherchen durch und konsultiere Fachexperten. In diesem Zusammenhang halte ich mich nach Möglichkeit stets an die Vorgaben der genannten Norm.
5.Was für Formate kann ich bearbeiten?
Ich arbeite mit allen branchenüblichen Formaten. Das schließt die meisten MS Office-Formate, viele gängige Formate aus dem "Adobe Creative Suite"-Paket, XML-Dateien und vieles mehr ein.
6.Benötigen Sie die Originaldokumente zur Beglaubigung der Ungarisch-Übersetzung?
Die nötige Vorgehensweise ist von Fall zu Fall und von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich. Schicken Sie mir Ihre zu übersetzenden Dokumente in gut leserlich eingescannter Form per E-Mail zu und ich berate Sie über die Anforderungen in Ihrem jeweiligen Fall.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, rufen Sie mich an und ich berate Sie gerne.